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BVerwG, 30.10.1978 - 1 B 140.78 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulassung der Revision
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 02.02.1978 - 75 XII 76
- BVerwG, 30.10.1978 - 1 B 140.78
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Auszug aus BVerwG, 30.10.1978 - 1 B 140.78
Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 44, 302) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 11. Mai 1973 - BVerwG 4 C 3.73 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 73 - DÖV 1973, 647]), daß dem Bürger im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung von Rechtsmittelfristen Verzögerungen, die auf dem Postwege oder bei der Entgegennahme durch das Gericht entstehen, nicht als Verschulden zugerechnet werden dürfen. - BVerwG, 11.05.1973 - IV C 3.73
Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bezüglich einer Fristwahrung - Volle …
Auszug aus BVerwG, 30.10.1978 - 1 B 140.78
Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 44, 302) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 11. Mai 1973 - BVerwG 4 C 3.73 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 73 - DÖV 1973, 647]), daß dem Bürger im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung von Rechtsmittelfristen Verzögerungen, die auf dem Postwege oder bei der Entgegennahme durch das Gericht entstehen, nicht als Verschulden zugerechnet werden dürfen.